Wenn die Rechnung des Dienstleisters keinen Hinweis auf die Mehrwertsteuer enthält, muss der Dienstleister ein Selbstunternehmer und somit von der Mehrwertsteuer befreit sein (normalerweise muss ein entsprechender Vermerk angebracht werden).
In diesem speziellen Fall kann die Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert werden, wenn Sie ein Gewerbetreibender sind.
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